Inklusion im Bünder Angelverein 1925 e.V
Liebe Angelkolleginnen und Angelkollegen,
Inklusion oder auch Teilhabe am öffentlichen Leben ist ein Grundrecht.
Jeder Mensch hat das Recht sich sein Hobby frei auszusuchen, zu entscheiden wie er das Hobby ausübt und mit wem er es ausübt.
Wir im Angelverein Bünde 1925 e.V. stellen diesem Thema einen hohen Wert in unserer Arbeit an. Um das Thema in unserem Verein weiter voran zu treiben, haben wir einen Inklusionsbeauftragten im Verein installiert.
Zu Anfang, was bedeutet Inklusion?
Hierzu gibt es ein schönes Zitat von Verena Bentele, Beauftragte für die Belange behinderter Menschen, mehrfache Paralympicssiegerin:
"Inklusion heißt, dass Menschen mit und ohne Behinderung ihre Barrieren im Kopf überwindenden. Nur wenn wir aufeinander zugehen und uns gegenseitig unterstützen, wird Verständnis wachsen. Gemeinsames Sporttreiben ist möglich und macht Spaß, wenn alle Beteiligten ihre Bedürfnisse klar formulieren."
Wichtig ist also aufeinander zugehen und Kommunikation, zwischen den Menschen. Wir sehen drei wesentliche Aufgaben, die der Inklusionsbeauftragte hat:
· Informieren und Aufklären
· Möglichkeiten des Austauschens ermöglichen
· Unterstützen und Barrieren abbauen
Informieren und Aufklären
Vor einem Jahr wurde ich gefragt, warum es keinen Fischereischein gibt, welcher es Menschen ermöglicht zu Angeln, wenn sie auf Grund ihres Handicaps nicht in der Lage sind, einen Fischereischein zu machen. Heute wissen wir, dass dieses sehr wohl in Form eines Sonderfischereischeins möglich ist. Wissen bringt nichts in der Schublade, es muss immer weitergegeben werden, dieses ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
Wichtig ist auch, dass wir auf uns und unsere Arbeit aufmerksam machen, sei dieses in Gremien oder in Behindertenverbände. Aufklärung bedeutet auch, den Menschen außerhalb des Vereins zu erklären, was wir unter Inklusion verstehen und wie wir es leben.
Möglichkeiten des Austauschens ermöglichen
Reden ist wichtig! Um dieses Ziel zu erreichen, benötigen wir auch eure Hilfe. Wo drückt der Schuh, was müssen wir ändern, was ist gut und sollte bestehen bleiben. Probleme können wir am besten gemeinsam lösen. Lassen sie uns reden, gleich ob mit Handycap oder ohne. Ob im Zwei Augen Gespräch oder bei einem Stammtisch, wichtig ist, dass wir im Austausch bleiben und wir freuen uns auf einen regen Austausch.
Unterstützen und Barrieren abbauen
Wir werden nicht alle Probleme sofort angehen können, vielleicht manches nie lösen können. Aber wir möchten dazu beitragen, dass wir Barrieren abbauen. Angler welche Hilfe brauchen, sich in unserem Verein zurecht zu finden wollen wir Gemeinsam als Verein, eine helfende Hand hinhalten. Für Fragen, egal wie albern sie auch klingen sollten, wollen wir offen und ohne Scham stellen und auch beantworten.
Und was haben wir davon?
Die Vielfalt des Menschen ist ein Gewinn für die Gemeinschaft. Gleich welchen Hintergrund, welches Handycap wir haben, wir sind mehr als unsere Defizite und haben vielleicht gerade dadurch, eine einzigartige Eigenschaft, die wir in den Verein einbringen können und ihn dadurch bunter und vielfältiger machen.
Sie haben weitere Fragen, möchten mit uns reden oder schreiben. Wir stehen gerne für ihre Belange zum Thema Angeln und Inklusion im Angelverein Bünde 1925 e.V. zur Verfügung.
Inklusionsbeauftragter des Angelverein 1925 e.V.:
Jörg Hülsmann
05223 48971
j_huelsmann@t-online.de
Anhang:
UN-Behindertenrechtskonvention Artikel (30,5) der UN-Konvention konkretisiert dies wie folgt:
„Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen, a. um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern; b. um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Ange bots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern; c. um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben; d. um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich; e. um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.“
(Institut für Menschenrechte, 2006)